Brandschutztüren & Zargen – zertifiziert nach EI230

Feuerschutz, der Normen erfüllt und Leben schützt.

Brandschutztüren und -zargen sind keine Kür – in vielen Gebäudebereichen sind sie gesetzlich vorgeschrieben. Als Spezialist für Zargen- und Türsysteme in Wiener Neustadt liefern und montieren wir zertifizierte Brandschutzlösungen, die die österreichischen Normen und OIB-Richtlinien erfüllen: für Architekten, Bauträger und Bauherrn, die auf der sicheren Seite sein wollen.

Brandschutztür mit zertifizierter Zarge
Brandschutztür mit zertifizierter Zarge

Was bedeutet EI230?

Die Klassifizierung EI230 ist die zentrale Kennzeichnung für Brandschutztüren in Österreich und der EU:

Diese Klassifizierung entspricht der europäischen Prüfnorm EN 13501-2 und wird in Österreich durch die OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) sowie die ÖNORM B 3850 geregelt.

Wo sind Brandschutztüren in Österreich Pflicht?

Gemäß OIB-Richtlinie 2 und den Landesbauordnungen sind Brandschutztüren in folgenden Bereichen vorgeschrieben oder dringend empfohlen:

Bereich Anforderung Norm
Stiegenhäuser & Flure (Fluchtwege) EI230, selbstschließend OIB-RL 2, § Fluchtwege
Tiefgaragen & Stellplätze EI230 zum angrenzenden Gebäude OIB-RL 2
Haustechnikräume (Heizung, E-Verteiler) EI230 oder EI290 OIB-RL 2
Abfallräume EI230 OIB-RL 2
Hotelbetriebe & Beherbergung EI230 Korridortüren OIB-RL 2
Krankenhäuser & Pflegeeinrichtungen EI230, oft mit Feststellanlage OIB-RL 2 + Sondervorschriften
Schulen & Kindergärten EI230 in Fluchtwegen OIB-RL 2
Büro- & Gewerbebauten (ab best. Größe) EI230 Treppenhaustüren OIB-RL 2

Die konkrete Pflicht ergibt sich immer aus dem Brandschutzkonzept des Projekts und der jeweiligen Landesbauordnung (z. B. NÖ Bauordnung 2014). Wir empfehlen die frühzeitige Abstimmung mit dem Brandschutzplaner.

Unsere Brandschutz-Ausführungen im Detail

Zarge mit Gipsplatten-Auskleidung (EI230)

Die Stahlzargen werden mit zertifizierten, robusten Gipsplatten oder Steinwolle ausgekleidet. Das Ergebnis ist eine geprüfte Brandschutzeinheit, die im Ernstfall die strukturelle Integrität des Türsystems für mindestens 30 Minuten sicherstellt.

Merkmale:

  • Geprüfte Brandschutzklasse EI230 nach EN 13501-2
  • Kombinierbar mit allen gängigen Zargentypen (Block-, Sanierungs-, Eckzarge, 2-teilige Umfassungszarge)
  • Oberfläche pulverbeschichtet in RAL-Farben oder Edelstahl
  • Auf Wunsch mit selbstschließenden Türbändern (Türschließer) lieferbar
  • Kompatibel mit Feststellanlagen (elektromagnetische Auslösung bei Brandmelder)

Brandschutztür als Komplettsystem (Zarge + Türblatt)

Für Projekte, bei denen die Zertifizierung des Gesamtsystems gefordert ist, liefern wir aufeinander abgestimmte Tür-Zargen-Kombinationen. Nur ein zertifiziertes System – nicht nur einzelne Komponenten – erfüllt die normativen Anforderungen vollständig.

Planerhinweise & Ausschreibungstexte

Für Architekten und Bauträger stellen wir auf Anfrage bereit:

  • Leistungsbeschreibungstexte (LB-Texte) für Brandschutztüren und -zargen, geeignet für ÖNORM-konforme Ausschreibungen
  • Produktdatenblätter mit Prüfnachweisen nach EN 13501-2
  • CE-Kennzeichnungen und Leistungserklärungen (DoP) gemäß Bauproduktenverordnung (EU 305/2011)
  • Maßzeichnungen für die Einbauplanung

Für Projekte mit Brandschutzkoordinator oder behördlicher Einreichung empfehlen wir die frühzeitige Kontaktaufnahme – so können wir die passenden Nachweise bereits in der Planungsphase bereitstellen. Alle Unterlagen finden Sie auch in unserem Download-Bereich.

Auf der sicheren Seite – mit zertifiziertem Brandschutz

Wir beraten Architekten, Bauträger und Bauherren in Wiener Neustadt, Niederösterreich und Wien – von der Planung über die Ausschreibungsunterstützung bis zur fachgerechten Montage.

Häufige Fragen zu Brandschutztüren

Ja. Die Brandschutzklassifizierung gilt für das geprüfte Gesamtsystem. Zarge und Türblatt müssen gemeinsam geprüft sein – eine zertifizierte Zarge mit einem nicht geprüften Türblatt erfüllt die Norm nicht.
Nur mit einer zugelassenen Feststellanlage, die bei Brandalarm automatisch auslöst und die Tür schließt. Dauerhaftes manuelles Offenhalten (z. B. mit einem Keil) ist normwidrig und kann im Brandfall haftungsrelevant sein.
Die Zahl gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an. EI230 = 30 Minuten, EI290 = 90 Minuten. Für die meisten Pflichtbereiche in Wohn- und Gewerbebauten ist EI230 ausreichend. EI290 wird in der Regel nur bei speziellen Nutzungen (z. B. Hochhäuser, Sonderbauten) gefordert.
Ja. Kombinationen aus Brandschutz + Schallschutz und Brandschutz + Einbruchschutz (WK2/WK3) sind technisch möglich, sofern das Gesamtsystem entsprechend geprüft ist. Einen Überblick über alle Ausführungen finden Sie hier. Wir beraten Sie projektspezifisch.
Für eine schnelle Einschätzung benötigen wir: Einbauort und Nutzung des Raums, gewünschte Brandschutzklasse (EI230 / EI290), Öffnungsmaß (Breite × Höhe), ob Einbruchhemmung gewünscht ist, Wandaufbau, Öffnungsrichtung sowie ob eine Feststellanlage benötigt wird.

Die hier genannten Normen und Richtlinien (OIB-RL 2, ÖNORM B 3850, EN 13501-2) dienen der allgemeinen Information. Die im konkreten Projekt geltenden Anforderungen ergeben sich immer aus dem Brandschutzkonzept, der Baugenehmigung und den jeweiligen Landesbauvorschriften. Für verbindliche Aussagen empfehlen wir die Abstimmung mit einem zugelassenen Brandschutzplaner.